Der Einsatz von Drohnen in professionellen Anwendungen wächst rasant. Immer mehr Organisationen nutzen Drohnen strukturell für Inspektionen, Infrastrukturmanagement, Sicherheit oder Monitoring.
Gleichzeitig werden die Einsätze komplexer: größere Distanzen, BVLOS-Flüge und die Integration in den Luftraum erfordern ein solides Sicherheitskonzept.
Innerhalb der Specific Category spielt die SORA-Methodik dabei eine zentrale Rolle. In Deutschland ist SORA 2.5 seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Für Organisationen, die neue Drohneneinsätze beantragen oder bestehende erweitern möchten, bedeutet dies, dass Anträge nun nach dieser neuen Version bewertet werden.
In diesem Artikel erklären wir, was SORA genau ist, warum Version 2.5 eingeführt wurde und was dies konkret für den Drohnenbetrieb in Deutschland bedeutet.
Die Grundlage: Was ist SORA?
SORA steht für Specific Operations Risk Assessment. Es handelt sich um die europäische Methodik zur Bewertung der Risiken von Drohneneinsätzen, die nicht unter die Standardregeln der Open Category fallen.
Die Methodik wurde von der EASA (European Union Aviation Safety Agency) entwickelt und wird von nationalen Luftfahrtbehörden in ganz Europa angewendet.
Mit einer SORA weist man unter anderem nach:
- Welches Risiko für unbeteiligte Personen am Boden entsteht (Ground Risk Class)
- welches Luftraumrisiko besteht (Air Risk Class)
- welche risikomindernden Maßnahmen angewendet werden
- wie die Organisation Sicherheit gewährleistet
Auf Basis dieser Analyse entscheidet die nationale Behörde, ob eine Organisation eine Betriebsgenehmigung für ein spezifisches Einsatzszenario erhält.
SORA bildet damit die Grundlage für viele professionelle Betriebsszenarien in Europa – insbesondere bei komplexeren Einsätzen oder außerhalb standardisierter Szenarien.
Wann wurde SORA 2.5 in Deutschland eingeführt?
In Deutschland ist SORA 2.5 seit dem 1. Januar 2026 gültig.
Obwohl die Methodik auf europäischer Ebene entwickelt wird, entscheiden die Mitgliedstaaten selbst über den Zeitpunkt der Einführung neuer Versionen. Dadurch können Unterschiede zwischen den Ländern entstehen.
Deutschland hat SORA 2.5 vergleichsweise früh eingeführt. In anderen Ländern, wie beispielsweise den Niederlanden, erfolgt die Umsetzung einige Monate später.
Für Betreiber in Deutschland bedeutet dies, dass neue Anträge bereits nach SORA 2.5 erstellt und bewertet werden.
Warum wurde SORA 2.5 eingeführt?
SORA 2.5 ist eine Weiterentwicklung von SORA 2.0. Die Grundstruktur bleibt weitgehend gleich, jedoch wurden bestimmte Aspekte deutlich präzisiert.
Der wichtigste Grund für dieses Update ist die Reduzierung von Interpretationsunterschieden zwischen Betreibern und Behörden. In früheren Versionen konnten Sicherheitsmaßnahmen unterschiedlich ausgelegt werden.
Mit SORA 2.5 wurden insbesondere die Operational Safety Objectives (OSOs) klarer definiert.
Die OSOs bilden das Herzstück der Sicherheitsbewertung. Sie beschreiben, welche Maßnahmen erforderlich sind, um operationelle Risiken zu kontrollieren.
In Version 2.5 ist nun klarer festgelegt:
- was pro Sicherheitsziel erwartet wird
- welches Robustheitsniveau (low, medium, high) erforderlich ist
- welche Nachweise notwendig sind, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu belegen
Dadurch entsteht ein konsistenteres Bewertungsframework für Betreiber und Behörden.
Was ändert sich konkret?
Obwohl die Struktur der Methodik ähnlich bleibt, verschieben sich einige inhaltliche Schwerpunkte.
Stärkere Fokussierung auf Nachweisführung
Die wichtigsten Änderungen sind:
- strengere Anforderungen bei bestimmten OSOs
- stärkerer Fokus auf nachweisbare Belege
- weniger Raum für allgemeine Annahmen
- klarere Anforderungen an risikomindernde Maßnahmen
In der Praxis bedeutet dies, dass eine SORA-Analyse noch deutlicher zeigen muss, wie Risiken kontrolliert werden und warum Maßnahmen wirksam sind.
Neue Möglichkeiten für komplexe Operationen
Gleichzeitig bietet SORA 2.5 auch Vorteile für komplexere Einsätze, wie z. B. strukturierte BVLOS-Operationen.
Durch die präzisere Ausarbeitung der Sicherheitsziele entsteht ein klarerer Rahmen für deren Bewertung. Für Organisationen, die ihre Drohnenaktivitäten skalieren möchten, erleichtert dies die Strukturierung der Sicherheitsargumentation.
Worauf sollte man beim Übergang zu SORA 2.5 achten?
Auch wenn der Übergang in Deutschland bereits läuft, gibt es einige praktische Aspekte zu berücksichtigen.
Bestehende Genehmigungen
Bestehende Betriebsgenehmigungen, die noch auf SORA 2.0 basieren, bleiben grundsätzlich bis zum Ablauf gültig.
Wenn eine Genehmigung jedoch verlängert oder geändert werden muss, kann es erforderlich sein, die zugrunde liegende Analyse an SORA 2.5 anzupassen.
Das kann bedeuten, dass:
- bestehende Sicherheitsargumentationen überarbeitet werden müssen
- Verfahren aktualisiert werden müssen
- zusätzliche Nachweise erforderlich sind
Änderungen in im Drohnenbretrieb
Wenn sich das Betriebsszenario ändert, kann eine Neubewertung notwendig sein.
Beispiele:
- Wechsel von VLOS zu BVLOS
- Änderung des SAIL-Levels
- Erweiterung des Einsatzgebiets
In solchen Fällen kann die Behörde die Bewertung bereits nach SORA 2.5 durchführen.
PDRA und SORA 2.5
Neben individuellen SORA-Bewertungen gibt es auch PDRA’s (Pre-Defined Risk Assessments), also vordefinierte Standardszenarien.
Eine Herausforderung in der Übergangsphase ist, dass die EASA noch nicht für alle PDRA’s vollständig angepasste Versionen für SORA 2.5 veröffentlicht hat.
Das kann Fragen aufwerfen, wenn:
- eine bestehende PDRA-Operation umgestellt wird
- eine Genehmigung verlängert werden muss
- neue Anträge auf Basis veralteter PDRA-Dokumentation erfolgen
In solchen Fällen kann zusätzliche Begründung erforderlich sein, bis die Dokumentation vollständig aktualisiert ist.
FastFlight
Auch unter SORA 2.5 bleibt die Möglichkeit bestehen, in Deutschland einen sogenannten FastFlight-Antrag zu stellen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn:
- der Flug innerhalb der Sichtweite (VLOS) stattfindet
- das Risikoniveau maximal SAIL II beträgt
Bei FastFlight prüft die Behörde nicht im Detail das Betriebshandbuch oder die Verfahren, sondern kontrolliert lediglich die Vollständigkeit des Antrags.
Die Genehmigung wird anschließend erteilt, wobei nachträglich ein Audit erfolgen kann.
Dadurch entfällt die sonst übliche lange Wartezeit für die inhaltliche Prüfung.
Nationale Interpretation
Obwohl die Methodik europaweit festgelegt ist, bleibt die konkrete Auslegung teilweise von der nationalen Behörde abhängig.
Das bedeutet, dass es Unterschiede in der Anwendung von SORA 2.5 geben kann.
Dies ist innerhalb der europäischen Drohnenregulierung nicht ungewöhnlich und erfordert eine enge Abstimmung zwischen Betreiber und Behörde.
Neue Genehmigungen beantragen
Da SORA 2.5 in Deutschland seit dem 1. Januar 2026 gilt, werden neue Anträge bereits nach dieser Version erstellt und bewertet.
Da SORA 2.5 in Deutschland seit dem 1. Januar 2026 gilt, werden neue Anträge bereits nach dieser Version erstellt und bewertet.
Das bedeutet:
- SORA-Dokumentation muss Version 2.5 entsprechen
- Betriebshandbücher müssen angepasst sein
- Sicherheitsargumentationen müssen oft detaillierter ausgearbeitet werden
Auch wenn der Prozess im Kern ähnlich bleibt, liegt der Fokus stärker auf konsistenter Dokumentation und nachweisbarer Sicherheit.
Für Organisationen, die Drohnen strukturell in Deutschland einsetzen, ist es daher sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, wie ihre Betriebsszenarien mit den Anforderungen von SORA 2.5 übereinstimmen.
Wir unterstützen und beraten aktuell Organisationen bei neuen SORA-2.5-Anträgen sowie bei der Anpassung bestehender Betriebsszenarien.
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