Einleitung
UAS (Unmanned Aircraft System), umgangssprachlich als Drohnen bekannt, sind mittlerweile ein unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen in den Bereichen Sicherheit, Inspektion, Kartierung und öffentliche Verwaltung.
Sie ermöglichen effizientere Prozesse, reduzieren Kosten und liefern hochpräzise Daten – oft zuverlässiger als herkömmliche Methoden. Doch für viele gewerbliche Einsätze ist eine offizielle Betriebsgenehmigung erforderlich.
In diesem Artikel erhalten Sie eine kompakte Übersicht über:
- Was ist eine Betriebsgenehmigung?
- Wer braucht sie und warum?
- Welche Risiken gibt es ohne die Genehmigung?
- Wie erhält man die Genehmigung?
- Herausforderungen bei der Beantragung der Genehmigung
- Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Fazit
Ohne diese Genehmigung riskieren Unternehmen nicht nur rechtliche Konsequenzen und Nutzungsbeschränkungen, sondern auch erhebliche finanzielle Risiken.
Falls Sie beim Lesen des Artikels Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung einer Betriebsgenehmigung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Was ist eine Betriebsgenehmigung?
Eine Betriebsgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die es Unternehmen ermöglicht, Drohnen in der spezifischen Kategorie einzusetzen.
Die europäische Luftfahrtbehörde EASA definiert drei Kategorien für Drohnenflüge:
- Offene Kategorie:
Flüge mit geringem Risiko, keine Genehmigung erforderlich. - Spezifische Kategorie:
Flüge mit mittlerem Risiko, Betriebsgenehmigung notwendig. - Zertifizierte Kategorie:
Flüge mit hohem Risiko, vergleichbar mit bemannten Luftfahrzeugen (LBA, 2024).
Die meisten professionellen Drohnenflüge, insbesondere solche außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder in kontrollierten Lufträumen, fallen in die spezifische Kategorie und erfordern eine Betriebsgenehmigung. Eine Zuordnung in diese genehmigungspflichtige Kategorie erfolgt, sobald mindestens eine Betriebsbedingung der offenen Kategorie gemäß Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 nicht eingehalten wird.
Das bedeutet:
Sobald ein Drohneneinsatz über die Grenzen der offenen Kategorie hinausgeht – beispielsweise durch höhere Fluggewichte, Flüge in sensiblen Bereichen oder Einsätze über Menschenmengen – muss vor Betriebsaufnahme eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Dies betrifft insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Sicherheit, Inspektion, Kartierung und öffentliche Verwaltung, die auf Drohnen für professionelle Anwendungen setzen.
Wer benötigt eine Betriebsgenehmigung und warum?
Eine Betriebsgenehmigung ist für Unternehmen und Organisationen erforderlich, die Drohnen in der spezifischen Kategorie betreiben und deren Einsätze nicht vollständig den Anforderungen der offenen Kategorie entsprechen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Anwendungsbereiche. Zu jeder Branche haben wir ein fiktives Praxisbeispiel ergänzt, um die praktische Anwendung besser zu veranschaulichen.
- Sicherheits- und Schutzaufgaben:
Ein privater Sicherheitsdienst setzt Drohnen zur Überwachung eines weitläufigen Industriegeländes in der Nacht ein. Da die Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) und in einem sensiblen Bereich stattfinden, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. - Kartierung & Inspektion:
Ein Ingenieurbüro nutzt Drohnen für die Inspektion von Brücken. Da diese Flüge oft in kontrollierten Lufträumen oder über kritischer Infrastruktur stattfinden, ist eine behördliche Erlaubnis nötig. - Regierungs- und kommunale Einsätze:
Eine Stadtverwaltung überwacht mit Drohnen den Verkehrsfluss auf Hauptstraßen. Da die Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) erfolgen und in einem kontrollierten Luftraum stattfinden, ist eine Genehmigung erforderlich.
Sobald Drohnen außerhalb der Sichtweite (BVLOS) betrieben werden oder in sensiblen Bereichen fliegen – beispielsweise in kontrollierten Lufträumen, über Menschenansammlungen oder kritischer Infrastruktur – ist eine behördliche Genehmigung zwingend erforderlich. Diese Genehmigung dient dazu, Risiken für Personen, Sachwerte und andere Luftfahrzeuge zu minimieren und sicherzustellen, dass alle operationellen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen eingehalten werden.
Welche Risiken gibt es ohne die Genehmigung?
Ein Drohnenbetrieb ohne die erforderliche Betriebsgenehmigung kann erhebliche rechtliche, finanzielle und geschäftliche Konsequenzen haben:
- Rechtliche Strafen:
Wer Drohnen ohne die notwendige Genehmigung betreibt, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr, drohen sogar Freiheitsstrafen. - Versicherungsrisiken:
Ohne gültige Betriebsgenehmigung kann der Versicherungsschutz entfallen. Das bedeutet, dass das Unternehmen im Schadensfall für Sach- oder Personenschäden selbst haftet, was erhebliche finanzielle Folgen haben kann. - Schädigung des Unternehmensimages:
Ein Drohnenbetrieb ohne Genehmigung kann das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden erheblich beeinträchtigen. Zudem können behördliche Anordnungen zur sofortigen Betriebseinstellung führen, was zu Projektverzögerungen, finanziellen Einbußen und Vertragsstrafen führen kann.
Ein genehmigungspflichtiger Drohnenbetrieb ohne behördliche Erlaubnis birgt also nicht nur rechtliche und finanzielle Gefahren, sondern kann auch die Geschäftsgrundlage und Reputation eines Unternehmens nachhaltig schädigen.
Wichtiger Hinweis für Unternehmen
Die Anforderungen an Betriebsgenehmigungen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie stets die aktuellen Vorgaben des LBA, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und rechtskonform ist.
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Wie erhält man die Genehmigung?
Zu Beginn stellt sich die Frage, wer für Sie zuständig ist. In Deutschland ist dies je nach Bundesland unterschiedlich. Genaue Angaben finden Sie im Bereich Zuständigkeit.
Der Prozess zur Erlangung einer Betriebsgenehmigung für Drohnen in der spezifischen Kategorie umfasst mehrere Schritte. Basierend auf den Informationen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) werden folgende Schritte empfohlen:
- Prüfen: Benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung?
Nicht jeder Drohnenflug erfordert eine Genehmigung. Prüfen Sie, ob Ihr Einsatz in die offene Kategorie fällt. Falls ja, ist keine Genehmigung nötig.
Eine Betriebsgenehmigung kann unter anderem erforderlich sein, wenn:
– Sie über Menschenmengen, in Städten oder Industriegebieten fliegen.
– Der Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS) stattfindet.
– Die Drohne größer oder schwerer als üblich ist.
Ob Sie eine Betriebsgenehmigung benötigen, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Wir beraten Sie gerne dabei oder Sie finden hier die LBA-Website zu diesem Thema.
- Betriebsplan & Szenario festlegen
Ihr Unternehmen muss genau festlegen:
- Was soll mit der Drohne gemacht werden? (z. B. Inspektionen, Luftaufnahmen)
- Wo soll geflogen werden? (z. B. Stadtgebiet, über Menschen, Industrieanlagen)
- Welche Drohnen werden verwendet? (z. B. Gewicht, Sensoren)
Basierend auf diesen Faktoren wird Ihr Drohnenbetrieb entweder:
Ein vordefiniertes Standardszenario (PDRA) → einfacher Genehmigungsprozess
Ein individueller Betrieb mit höherem Risiko (SORA) → detaillierte Risikoanalyse notwendig
- Fluggebiet visualisieren
Erstellen Sie eine grafische Darstellung des geplanten Fluggebiets. Das LBA empfiehlt dafür das Map Tool der digitalen Plattform unbemannte Luftfahrt (dipul).
Hiermit können Sie Ihr Einsatzgebiet online skizzieren.
- Risikobewertung durchführen
PDRA (vordefinierte Risikobewertung): Falls Ihr Einsatz einem bekannten Szenario entspricht, können Sie eine standardisierte Risikobewertung nutzen. Dies vereinfacht den Prozess erheblich.
SORA (detaillierte Sicherheitsbewertung): Falls Ihr Flug nicht unter Standardregeln fällt, müssen Sie eine vollständige SORA-Analyse durchführen, in der Sie alle Risiken identifizieren und Sicherheitsmaßnahmen festlegen.
Das LBA stellt hierfür Vorlagen bereit.
- Betriebsdokumentation erstellen
Ihr Unternehmen muss folgende Dokumente vorbereiten:
Betriebshandbuch (Operations Manual)
Enthält:
- Sicherheitsmaßnahmen und Abläufe
- Notfallpläne
- Verantwortlichkeiten im Team
Flugpläne – Zeigt, wann, wo und wie der Flug durchgeführt wird.
Checklisten – Für Start, Flug und Landung, um alle Vorschriften einzuhalten.
- Antragstellung beim LBA
Senden Sie die vollständigen Unterlagen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) per E-Mail an uas-specific@lba.de. Ihr Antrag muss von einer autorisierten Person unterschrieben sein.
Zu den einzureichenden Dokumenten gehören:
1. Antrag auf Betriebsgenehmigung
2. Betriebshandbuch
3. Risikoanalyse (SORA oder PDRA)
4. Visualisierung des Fluggebiets (z. B. *.kml-Datei)
Hinweis: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein!
- Bearbeitung & Genehmigung durch das LBA
Das LBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie die offizielle Betriebsgenehmigung und können Ihren Drohnenbetrieb starten.
Wartezeit: Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen mehrere Wochen dauern. Planen Sie daher genügend Vorlaufzeit ein.
Herausforderungen bei der Beantragung der Genehmigung
- Unvollständige oder fehlerhafte Risikobewertung: Die Erstellung einer SORA-Analyse (Specific Operations Risk Assessment) erfordert fundierte Fachkenntnisse. Fehlerhafte oder unzureichende Analysen können zur Ablehnung des Antrags oder zu erheblichen Verzögerungen führen.
- Technische Anforderungen: Nicht alle Drohnenmodelle erfüllen die behördlichen Sicherheitsvorgaben. Beispielsweise sind für Flüge über städtischen Gebieten oder Menschenansammlungen Failsafe-Systeme wie Fallschirme oder redundante Steuerungssysteme vorgeschrieben.
- Bürokratische Hürden: Der Genehmigungsprozess kann sich durch umfangreiche Verwaltungsvorschriften, häufige Gesetzesänderungen oder lange Bearbeitungszeiten verzögern. Eine gründliche Vorbereitung und eine frühzeitige Antragstellung sind essenziell, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Fehlende Kompetenzen und Zertifikate: Ein Flug in der spezifischen Kategorie erfordert zusätzliche Lizenzen und Qualifikationen, die über die Anforderungen der offenen Kategorie hinausgehen.
Die Drone Flight Company ist ein zertifizierter Anbieter für Drohnenschulungen und unterstützt Sie umfassend bei allen Herausforderungen im Antragsprozess für eine Betriebsgenehmigung – auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie.
Sind Sie unsicher oder möchten Ihre Mitarbeiter gezielt weiterbilden? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Frühzeitig starten
- Einsatz klar definieren
- Alle Dokumente vollständig einreichen.
- Gesetzliche Anforderungen prüfen
- Die Risikobewertungen professionell durchführen oder von einem Experten erstellen lassen.
- Technische Vorgaben der Drohne checken
- Notwendige Lizenzen und Schulungen beachten
- Vorgespräch mit der Behörde führen
- Experten zur Unterstützung holen
Wer gut vorbereitet ist, spart Zeit, Geld und Nerven – und kommt schneller zur Genehmigung!
Fazit
Eine Betriebsgenehmigung für Drohnen ist in vielen gewerblichen Anwendungsbereichen unerlässlich. Sie gewährleistet Rechtssicherheit, schützt vor Bußgeldern und Haftungsrisiken und ermöglicht einen professionellen Drohnenbetrieb unter optimalen Bedingungen.
Der Genehmigungsprozess kann komplex sein, doch mit einer guten Vorbereitung, vollständiger Dokumentation und frühzeitiger Planung lassen sich Verzögerungen vermeiden. Wer zudem gesetzliche Vorgaben kennt, technische Anforderungen erfüllt und Experten hinzuzieht, beschleunigt die Antragstellung erheblich.
Kurz gesagt:
Unternehmen, die frühzeitig alle Anforderungen erfüllen, sichern sich nicht nur ihre Genehmigung, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil – denn ein schneller, rechtskonformer Drohnenbetrieb bedeutet mehr Effizienz, Sicherheit und Innovationskraft.