Jede SORA (Specific Operations Risk Assessment) besteht aus einem strukturierten Prozess mit insgesamt 10 Schritten. Innerhalb dieses Verfahrens identifiziert der Drohnenbetreiber sowohl Bodenrisiken (GRC) als auch Luftrisiken (ARC). Wo erforderlich, werden die intrinsischen Risiken durch geeignete Maßnahmen reduziert.
Abhängig vom ermittelten Risiko wird der Drohnenflug einer bestimmten SAIL-Stufe (Specific Assurance and Integrity Level) zugeordnet. Diese Stufe bestimmt wiederum, welche OSOs (Operational Safety Objectives) umgesetzt werden müssen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die ersten drei Schritte des SORA-Prozesses:
Ausarbeitung des Einsatzkonzepts (ConOps)
Bestimmung der intrinsischen Bodenrisikoklasse (GRC)
Festlegung und Minderung der GRC
Diese Schritte bilden das Fundament für eine erfolgreiche und regelkonforme Drohnenoperation in der spezifischen Kategorie.
Schritt 1 - Ausarbeitung eines Einsatzkonzepts (conops)
Als Operator beschreiben Sie im ConOps (Concept of Operations) die geplante Drohnenoperation in allen relevanten Details. Das ConOps bildet die Grundlage des gesamten SORA-Verfahrens und sollte daher so präzise und vollständig wie möglich ausgearbeitet sein.
Dazu gehören unter anderem:
eine klare Beschreibung des Flugauftrags (Zweck, Ort, Dauer, Szenario),
detaillierte technische Informationen zur Drohne und ihrer Ausstattung,
Angaben zu den eingesetzten Systemen und Subsystemen,
sowie die geplanten Sicherheitsmaßnahmen, die während des Einsatzes garantiert werden.
Ein sorgfältig erstelltes ConOps ist entscheidend, um das Risiko realistisch zu bewerten und eine behördliche Genehmigung zu erhalten.
Schritt 2 - Bestimmung der intrinsischen Bodenrisikoklasse (GRC)
Nachdem Sie das ConOps (Concept of Operations) ausgearbeitet haben, folgt als nächster Schritt im SORA-Verfahren die Bestimmung des intrinsischen Bodenrisikos, auch bekannt als GRC (Ground Risk Class).
Die GRC bewertet das Risiko, dass eine am Boden befindliche Person durch das unbemannte Luftfahrzeug verletzt wird. Grundlage der Berechnung ist eine Standardtabelle, die verschiedene Faktoren berücksichtigt:
Technische Spezifikationen des UAV (z. B. Größe, Masse, und die kinetische Energie beim Aufprall)
Das geplante Einsatzszenario (z. B. Stadtgebiet, Industriezone, unbesiedeltes Gebiet)
Je nach Kombination dieser Faktoren wird die intrinsische GRC auf einer Skala von 1 (sehr geringes Risiko) bis 10 (sehr hohes Risiko) eingestuft. Diese Bewertung ist ein zentraler Baustein im weiteren Verlauf des SORA-Prozesses, da sie direkte Auswirkungen auf die Risikominderungsmaßnahmen und das SAIL-Level hat.
Schritt 3 - Abschluss des GRC
Nach der Ermittlung des intrinsischen Bodenrisikos (GRC) im Rahmen des SORA-Prozesses besteht die Möglichkeit, das Risiko durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verringern. Auch diese Risikominderungen sind in einer offiziellen Tabelle definiert.
Die Tabelle zeigt:
Positive Werte → Erhöhung des Bodenrisikos (z. B. durch ungünstige Rahmenbedingungen)
Negative Werte → Reduktion des Bodenrisikos (z. B. durch Sicherheitszonen oder technische Schutzmaßnahmen)
Die Risikominderung erfolgt schrittweise und in festgelegter Reihenfolge – z. B. durch die Maßnahmen M1, M2, M3 usw.
Wichtig: Bei Anwendung von Maßnahme M1 kann das Bodenrisiko niemals unter die niedrigste Risikostufe der jeweiligen Spalte in der GRC-Tabelle gesenkt werden.
Durch diese strukturierten Schritte wird sichergestellt, dass jede Anpassung des Risikolevels nachvollziehbar und sicherheitskonform erfolgt – ein zentraler Bestandteil der behördlichen Bewertung.
Beispiel:
Ein Betreiber plant eine Drohnenoperation mit einem unbemannten Luftfahrzeug (3 m Spannweite) im BVLOS-Betrieb (Beyond Visual Line of Sight) über einem dünn besiedelten Gebiet.
Schritt 1: Bestimmung GRC
Auf Grundlage der offiziellen GRC-Tabelle ergibt sich für dieses Szenario eine GRC von 4.
Schritt 2: Anwendung der Abhilfemaßnahmen
Der Betreiber setzt die Abhilfemaßnahmen M1, M2 und M3 um – jeweils mit der Robustheitsstufe „Mittel“. Laut Tabelle ergibt sich folgende Reduktion:
M1 = –2
M2 = –1
M3 = 0
→ Gesamtreduktion: –3
Ergebnis
Endgültige GRC = 4 – 3 = 1
Hinweis:
Wäre derselbe Einsatz im VLOS-Betrieb erfolgt, wäre die ursprüngliche GRC ebenfalls 4.
Allerdings gilt eine Einschränkung:
Bei Anwendung von M1 darf die GRC nie unter die niedrigste Risikostufe der jeweiligen Spalte der GRC-Tabelle sinken.
Daher wäre in diesem Fall nur eine Reduktion um 2 Punkte zulässig (–1 durch M1, –1 durch M2, M3 = 0), was zu einer endgültigen GRC von 2 führen würde.