Fliegen von Drohnen außerhalb der einheitlichen Tageslichtperiode

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Das Fliegen einer Drohne außerhalb der Uniform Daylight Period (UDP) – also bei Nacht – ist laut geltender EU-Drohnenverordnung grundsätzlich nicht erlaubt. Nachtflüge gelten als erhöht risikobehaftet und sind daher besonders geregelt.

Bisher bestand lediglich die Möglichkeit, eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung bei der Inspektion für Umwelt und Transport (ILT) zu beantragen. Doch das hat sich geändert:

🔹 Neu: Sowohl Inhaber eines ROC (Recognized Operator Certificate) als auch (künftige) Inhaber einer Betriebsgenehmigung in der spezifischen Kategorie können nun eine langfristige Ausnahmegenehmigung für Nachtflüge beantragen.

Damit wird der rechtssichere Einsatz von Drohnen auch außerhalb der Tageslichtzeiten planbarer – insbesondere für gewerbliche, industrielle oder behördliche Einsätze mit erweiterten Betriebsanforderungen.

Langfristige UDP-Ausnahmeanträge

Als Inhaber eines ROC (Recognized Operator Certificate) haben Sie die Möglichkeit, eine langfristige Ausnahme für Nachtflüge als Änderung Ihres bestehenden ROC zu beantragen. Diese Anpassung erfolgt über ein offizielles Änderungsverfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Für Inhaber einer Betriebsgenehmigung in der spezifischen Kategorie gilt: Der geplante Nachtbetrieb muss ausdrücklich im ConOps (Concept of Operations) beschrieben und begründet werden. Nur wenn der Nachtflug klar im Einsatzkonzept definiert ist, kann er im Rahmen der Genehmigung berücksichtigt und freigegeben werden.

Eine sorgfältige Planung und vollständige Dokumentation im ConOps ist daher entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit von Einsätzen außerhalb der Uniform Daylight Period (UDP).

Kriterien Betriebshandbuch

Um eine langfristige Ausnahmegenehmigung für Drohnenflüge außerhalb der Uniform Daylight Period (UDP) zu erhalten, müssen die entsprechenden Verfahren im Betriebshandbuch klar und nachvollziehbar dokumentiert sein.

Das Handbuch sollte mindestens die folgenden Inhalte enthalten:

  1. Allgemeine Risikoanalyse
    Eine umfassende Bewertung der Risiken bei Nachtflügen, mit Fokus auf die drei Hauptbereiche:
    Mensch, Maschine und Organisation.

  2. Risikomindernde Maßnahmen
    Beschreibung aller präventiven Maßnahmen, die zur Reduktion der identifizierten Risiken ergriffen wurden (z. B. zusätzliche Beleuchtung, redundante Systeme, Teamkoordination).

  3. Flugvorbereitung
    Klare Definition von Points of Interest (POIs) für die Navigation und Sicherheit bei Flügen außerhalb der Tageslichtzeiten.

  4. Einsatzplan (Mission Plan)
    Der Einsatzplan sollte beinhalten:

    • eine Beschreibung der geplanten Operation,

    • eine spezifische Risikoanalyse,

    • aktuelle Karten oder Luftbilder des Einsatzgebiets,

    • das geplante Einsatzvolumen,

    • und eine grafische Darstellung des Fluggebiets.

  5. Schulungsprogramm für die Besatzung
    Ein gezieltes Trainingsprogramm, das sich auf den Nachtflugbetrieb und die menschlichen Leistungsgrenzen bei Dunkelheit konzentriert.

  6. Zustimmung örtlicher Behörden
    Eine Einverständniserklärung oder Genehmigung der lokalen Behörden, insbesondere wenn Ort oder Zeit des Fluges zu potenziellen Belästigungen für Anwohner führen könnten.

Regeln für das Fliegen außerhalb von UDP

Für den Nachtflug mit Drohnen – also außerhalb der Uniform Daylight Period (UDP) – gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Die folgenden Regeln und Voraussetzungen müssen eingehalten werden, um einen sicheren und regelkonformen Betrieb zu gewährleisten:

  1. Verfahrenskonforme Durchführung
    Der Flug muss gemäß den im Betriebshandbuch dokumentierten Verfahren vorbereitet und durchgeführt werden.

  2. 👁️‍🗨️ Sichtflugbedingungen (VLOS)
    Auch bei Nacht darf der Drohnenflug ausschließlich unter Sichtflugbedingungen (Visual Line of Sight) erfolgen.

  3. 💡 Vorgeschriebene Beleuchtung
    Die Drohne muss über folgende Lichtsysteme verfügen:

    • Grünes und rotes Navigationslicht

    • Weißes Hecklicht zur Flugorientierung

    • Zusätzliches grünes Blinklicht mit 360°-Abstrahlung, um die Drohne klar von bemannten Luftfahrzeugen unterscheidbar zu machen

  4. 🎓 Geschulte Besatzung
    Die Crew muss entsprechend den Vorgaben im Betriebshandbuch speziell für den Nachtflug geschult sein – insbesondere im Hinblick auf Wahrnehmung, Orientierung und Kommunikation bei Dunkelheit.

  5. ⚠️ Einhaltung bestehender Vorschriften
    Alle allgemeinen Regeln und Einschränkungen der aktuell gültigen Drohnenverordnungen und Genehmigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit – auch bei genehmigten Nachtflügen.

Gültigkeit langfristiger Steuerbefreiungen

Die Ausnahmegenehmigung für Nachtflüge (UDP-Verzicht) für ROC-Inhaber ist nur noch bis zum 1. Januar 2022 gültig. Ab diesem Datum werden alle bestehenden ROC-Zertifikate in Betriebsgenehmigungen gemäß der EU-Drohnenverordnung überführt.

Auch der langfristige UDP-Verzicht wird im Rahmen dieser Umstellung entsprechend angepasst. Die genauen Verfahrensdetails und Übergangsregelungen werden von der ILT (Inspectie Leefomgeving en Transport) voraussichtlich spät veröffentlicht.

🚁 Sie besitzen aktuell ein ROC und möchten rechtzeitig eine Nachtflug-Ausnahme beantragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Anpassung Ihres Betriebskonzepts an die neuen Vorgaben.

Quelle: ILT

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