Europäische Gesetze und Verordnungen zu Drohnen

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Die gesetzlichen Regelungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) innerhalb der EU basieren auf zwei zentralen Rechtsakten: der Verordnung (EU) 2019/945 und der Verordnung (EU) 2019/947.

Während die Verordnung 2019/945 die Anforderungen an Drohnentechnologie und Hersteller beschreibt, legt die Verordnung 2019/947 die genauen Betriebsvorschriften für Drohnenflüge fest – unabhängig davon, ob diese privat, gewerblich oder behördlich durchgeführt werden.

Die Einordnung erfolgt risikobasiert – nicht nach dem Zweck des Flugs. Abhängig vom Gefährdungspotenzial werden Drohnenoperationen in drei Kategorien unterteilt:

  • Offene Kategorie – für Flüge mit geringem Risiko (z. B. Freizeitflüge, einfache Inspektionen)

  • Spezifische Kategorie – für Einsätze mit mittlerem Risiko (z. B. außerhalb der Sichtweite, über Menschenansammlungen)

  • Zertifizierte Kategorie – für Anwendungen mit hohem Risiko (z. B. Transport von Personen oder gefährlichen Gütern)

Diese Klassifizierung bildet die Grundlage für Schulungen, Genehmigungen und technische Anforderungen im europäischen Drohnenrecht.

Offene Kategorie

Die Kategorie Open umfasst Flüge mit einem unbemannten Luftfahrzeug unter 25 Kilogramm. Zu dieser Kategorie gehören vor allem Hobbypiloten, aber auch Anfänger in der gewerblichen Luftfahrt. Alle Arten von Flügen werden als geringes Risiko eingestuft. Basierend auf dem Gewicht der Drohne, besteht die Kategorie Open aus drei Unterkategorien:

  • A1 – Drohnen bis zu 500 Gramm
  • A2 – Drohnen bis zu 2 Kilogramm
  • A3 – Drohnen bis zu 25 Kilogramm

Um in der Open-Kategorie zu fliegen, ist ein (Online-)Theoriekurs und eine Registrierung als Operator bei der RDW ausreichend

Besondere Kategorie

Sollten die Umstände eines Fluges nicht in die Regeln der Kategorie Open passen, fällt der Flug fast immer in die Kategorie Specific. Häufige Flüge in der Kategorie „Spezifisch“ sind Flüge innerhalb von CTRs, Flüge mit Drohnen, die schwerer als 2 Kilogramm sind, über Gebäuden oder Flüge, die außerhalb der Sichtweite des Piloten stattfinden. Um in der speziellen Kategorie zu fliegen, muss der Betreiber eine Betreibererklärung oder eine Betreiberlizenz besitzen, die von der nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt wurde. Hierfür gibt es drei Optionen:

1. Standard-Szenario (STS)

Der Betrieb nach einem STS ist der einfachste Weg, um Operationen innerhalb der spezifischen Kategorie durchzuführen. Im Rahmen einer STS wurden sowohl Sicherheitsrisiken als auch Abhilfemaßnahmen für eine bestimmte Art von Betrieb ermittelt. Der Betreiber muss lediglich über ein sogenanntes Betriebshandbuch verfügen und der nationalen Luftfahrtbehörde eine Erklärung vorlegen, dass er Flüge gemäß einer bestimmten STS durchführen wird. Dazu muss der Pilot jedoch über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Es wird erst ab Dezember 2023 möglich sein, unter einem STS zu fliegen.

2. Vordefinierte Risikobewertung (PDRA).

Wenn Sie als Betreiber mehr Optionen wünschen, als in den Standardszenarien vorgesehen sind, gibt es die Möglichkeit, nach einem PDRA zu arbeiten. Eine PDRA beschreibt die Risiken am Boden und in der Luft für eine bestimmte Art von Einsatz. Ein PDRA ist also kein vollständig ausgearbeitetes Format, sondern der Betreiber selbst sollte beschreiben, wie bestimmte Risiken minimiert werden sollen. Die vorbereitete PDRA muss dann von der nationalen Luftfahrtbehörde genehmigt werden. Zusammen mit einem Betriebshandbuch, einer angemessenen Ausbildung und der genehmigten PDRA kann man also Flüge unter einer PDRA durchführen.

3. Spezifische Risikobewertung von Operationen (SORA)

Die SORA-Methode beginnt mit einer Beschreibung des ‚Einsatzkonzepts‘, also der geplanten Operation. Auf der Grundlage dieser sogenannten ConOps sollte der Betreiber selbst eine vollständige ‚Risikobewertung‘ durchführen. Im Rahmen dieser Analyse werden unter anderem die ursprünglichen Boden- und Luftrisiken berücksichtigt. Mithilfe verschiedener Maßnahmen zur Risikominderung können diese Risiken dann so reduziert werden, dass das spezifische Sicherheits- und Integritätsniveau (SAIL) der Operation niedrig bleibt. Je nach SAIL-Stufe muss der Betreiber eine Reihe von Sicherheitszielen (Operational Safety Objectives, OSOs) einhalten. Bevor man den Flug durchführen kann, muss die nationale Luftfahrtbehörde das vollständige SORA genehmigen.

Wenn eine Organisation die Befugnis eines Light UAS Operator Certificate (LUC) hat, dann wird die Organisation so eingestuft, dass sie unabhängig PDRAs oder SORAs genehmigen kann

zertifizierte-Kategorie

In der zertifizierten Kategorie werden Drohnenoperationen mit hohem Risiko durchgeführt. Dazu zählen z. B. der Transport gefährlicher oder giftiger Substanzen sowie zukünftig auch der Einsatz von Drohnen-Taxis für den Personentransport.

Da es sich hierbei um besonders sicherheitskritische Anwendungen handelt, unterliegt diese Kategorie strengen Anforderungen – vergleichbar mit der bemannten Luftfahrt. Allerdings sind die konkreten gesetzlichen Vorgaben und Zulassungsverfahren für die zertifizierte Kategorie aktuell noch nicht vollständig ausgearbeitet. Weitere Regelungen werden in den kommenden Jahren auf europäischer Ebene erwartet.

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