Die Szenarien des EuropÀischen Standards

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Das Fliegen unter einem sogenannten Standardszenario (STS) ist eine effiziente Möglichkeit, innerhalb der Kategorie „Spezifisch“ Drohnenoperationen durchzufĂŒhren – mit klar definierten Anforderungen und ohne individuelle Risikobewertung.

Durch die Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2021/1166 gilt seit dem 3. Dezember 2023, dass nur noch zwei offizielle Standardszenarien zur VerfĂŒgung stehen:

  • STS-01:
    VLOS-FlĂŒge (Sichtflug) ĂŒber kontrollierte BodenflĂ€chen in bewohntem Gebiet
    → z. B. InspektionsflĂŒge in StĂ€dten oder auf FirmengelĂ€nden

  • STS-02:
    BVLOS-FlĂŒge (FlĂŒge außerhalb der Sichtweite) mit Luftraumbeobachtern ĂŒber kontrollierte BodenflĂ€chen in dĂŒnn besiedelten Gebieten
    → z. B. fĂŒr Landwirtschaft, InfrastrukturĂŒberwachung oder Energieversorgung

Diese standardisierten Szenarien ermöglichen es Ihnen, ohne aufwendige individuelle Genehmigungen zu fliegen – vorausgesetzt, alle Bedingungen des jeweiligen STS werden erfĂŒllt.

STS-01

Die erste von der EASA entwickelte STS ist STS-01: VLOS-FlĂŒge ĂŒber kontrolliertem Luftraum in einem bewohnten Gebiet. Die Verordnung EU 2020/639 beschreibt genau die Bestimmungen und Anforderungen fĂŒr dieses Standardszenario. Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Bestimmungen:

  • Kein Flugzeug darf höher als 120 Meter ĂŒber dem Boden oder 15 Meter ĂŒber einem Hindernis geflogen werden.
  • Die Drohne sollte immer in Sichtweite sein
  • Der Betrieb wird in Übereinstimmung mit einem Betriebshandbuch durchgefĂŒhrt
  • Der Flugbetrieb wird ĂŒber einem kontrollierten Bodenbereich durchgefĂŒhrt, der aus dem fluggeografischen Bereich, dem Notfallbereich und dem Risikopuffer am Boden besteht.
  • Die Drohne hat eine maximale Bodengeschwindigkeit von 5 m/s
  • Der Flug wird von einem zertifizierten Piloten durchgefĂŒhrt
  • Der Flug wird mit einer Drohne durchgefĂŒhrt, die als Klasse C5 gekennzeichnet ist.

Unter anderem wegen des Ausfalls der Drohnen der Klasse C5 ist es noch nicht möglich, FlĂŒge im Rahmen von STS-01 durchzufĂŒhren. Möchten Sie immer noch nach denselben Bestimmungen arbeiten? Dann schauen Sie sich PDRA-S01 an.

STS-02

Die zweite von der EASA entwickelte STS ist STS-02: BVLOS-FlĂŒge mit Luftraumbeobachtern ĂŒber einer kontrollierten BodenflĂ€che in einer dĂŒnn besiedelten Umgebung. Die Verordnung EU 2020/639 beschreibt genau die Bestimmungen und Anforderungen fĂŒr dieses Standardszenario. Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Bestimmungen:

  • Kein Flugzeug darf höher als 120 Meter ĂŒber dem Boden oder 15 Meter ĂŒber einem Hindernis geflogen werden.
  • Es sollte eine Sichtweite von mindestens 5 Kilometern bestehen.
  • Die Drohne sollte wĂ€hrend des Starts und der Landung in Sichtweite des Piloten sein
  • Der Betrieb wird in Übereinstimmung mit einem Betriebshandbuch durchgefĂŒhrt
  • Der Flugbetrieb wird ĂŒber einer kontrollierten BodenflĂ€che durchgefĂŒhrt, die vollstĂ€ndig innerhalb eines dĂŒnn besiedelten Gebiets liegt, das das fluggeografische Gebiet, die Notfallzone und den Boden-Risikopuffer umfasst.
  • Der Abstand zwischen Drohne und Pilot betrĂ€gt maximal 1 Kilometer (ohne Beobachter)
  • Der Abstand zwischen Drohne und Pilot betrĂ€gt maximal 2 Kilometer (mit Beobachter)
  • Der Flug wird von einem zertifizierten Piloten durchgefĂŒhrt
  • Der Flug wird mit einer Drohne der Klasse C6 durchgefĂŒhrt.

Unter anderem wegen des Ausfalls der Drohnen der Klasse C6 ist es noch nicht möglich, FlĂŒge unter STS-02 durchzufĂŒhren. Möchten Sie immer noch nach denselben Bestimmungen arbeiten? Dann werfen Sie einen Blick auf PDRA-S02

Anforderungen an die Ausbildung

Jedes Standardszenario bringt spezifische Anforderungen an den Fernpiloten mit sich.

Möchten Sie mehr darĂŒber erfahren oder direkt die passenden Schulungen absolvieren? Dann besuchen Sie die Website der Drone Flight Academy und informieren Sie sich ĂŒber aktuelle Kurse, Qualifikationen und Trainingsangebote.

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