Das Team von Drone Flight Company B.V. hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Umwelt- und Verkehrsaufsichtsbehörde (IL&T) beraten und zusammengearbeitet, um es Drohnenbetreibern zu ermöglichen, (dicht) besiedelte Gebiete zu überfliegen, ohne dass das Gebiet während des Fluges vollständig von unbeteiligten Personen freigehalten werden muss (auch als ‚kontrolliertes Gebiet‘ bekannt).
Für viele Betreiber ist es unmöglich, das Fluggebiet und die umliegenden Pufferzonen während des Fluges völlig frei von unbeteiligten Personen zu halten. Dies gilt umso mehr für Dörfer, Städte und alle Gebiete innerhalb bebauter Gebiete. In diesem Fall müsste die Besatzung nämlich jede Person vor dem Flug über die Sicherheitsrisiken und Schutzmaßnahmen informieren und anschließend die ausdrückliche Erlaubnis der betreffenden Personen zur Durchführung des Fluges einholen. Außerdem sollte der Bereich während des Fluges von unbeteiligten Personen freigehalten werden. Dies erfordert oft mehrere Besatzungsmitglieder, die ein Auge darauf haben sollten, ob Personen den Bereich betreten. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss der Flug verschoben oder storniert werden. In überfüllten Städten wie Amsterdam, Rotterdam, Eindhoven, Den Haag oder Utrecht ist es praktisch unmöglich, unter den festgelegten Anforderungen zu fliegen.
Glücklicherweise hat einer unserer Kunden, den wir bei der Beantragung einer Lizenz unterstützen, heute die allererste Genehmigung für VLOS-Operationen mit relativ schweren Drohnen über bewohnten Gebieten in den Niederlanden erhalten, ohne dass ein kontrolliertes Gebiet gesichert werden muss. Das bedeutet, dass unbeteiligte Personen das Gebiet während des Fluges betreten können, ohne dass der Flug abgebrochen werden muss.
Dies erhöht natürlich die Risiken der Operation, da eine fallende/abstürzende Drohne nun mit einer Person kollidieren kann, die sich zufällig im Flugbereich befindet. Um die Risiken eines solchen Fluges akzeptabel zu machen, haben wir vorgeschlagen, die Drohne mit einem zertifizierten und getesteten Fallschirmsystem auszustatten, das im Falle eines unkontrollierten Sturzes/Absturzes aktiviert wird und dafür sorgt, dass die kinetische Energie, die auf die betroffene Person übertragen wird, stark reduziert wird. Dies schließt zwar nicht aus, dass die betreffende Person verletzt wird, aber die Folgen werden weitaus geringer sein, als wenn die Drohne ohne Fallschirm heruntergekommen wäre.
Wenn Sie mehr über diese Art von Arbeit wissen möchten oder planen, sie selbst auszuführen, unterstützen wir Sie gerne dabei, eine Betriebsgenehmigung dafür zu erhalten.